|
|
|
|
Wichtige Fragestellungen rund um das Mietrecht
22.06.2010 Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt, kurz KOWO, lässt seit einiger Zeit anwaltlich und in großem Umfang Beseitigungsaufforderungen an ihre Mieter bzgl. der Installation von Parabolantennen (Sat - Schüssel) versenden und verfolgt dies auch gerichtlich. Ob ein solcher Beseitigungsanspruch gegeben ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Bundesgerichtshof hat in einer viel beachteten Entscheidung jedenfalls klargestellt, dass selbst bei Vorhandensein eines Kabelfernsehanschlusses ein Mieter unter bestimmten Umständen gegen den Vermieter einen Anspruch auf Gestattung der Aufstellung einer Parabolantenne hat. Dies ist dann der Fall, wenn „die Parabolantenne ohne Substanzverletzung des Mietobjekts angebracht werden könne und die ästhetische Beeinträchtigung nicht nennenswert sei.“ (Urteil des BGH vom 16.05.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 207/04) |
|